Endet ein Arbeitsverhältnis, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Wer ein Zwischenzeugnis haben möchte, muss hingegen ein berechtigtes Interesse benennen oder sich auf einen Tarifvertrag berufen können, der diesen Anspruch bestätigt.
Ansprechpartner der schriftlichen Anforderung für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ist üblicherweise der direkte Vorgesetzte.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei:
Lange bestehendem Arbeitsverhältnis
Vorgesetztenwechsel
Abteilungswechsel
Beförderung
Weiterbildung
Auszeit
Betriebsübernahme
Jobwechsel
Befristetes Arbeitsverhältnis
Stellenabbau
Elternzeit
Sie haben ein Zwischenzeugnis erhalten?
Sind Sie unsicher, ob die verschlüsselten Formulierungen in dem Zeugnis wirklich Ihren Leistungen entsprechen?
Gerne bin ich Ihnen behilflich und gebe Ihnen einen ersten Überblick, welche Benotung bei Ihrem Zeugnis vorliegt.
Zeugnisanalyse und Überarbeitung von Zeugnissen sind natürlich deutschlandweit möglich.
Senden Sie mir hierfür Ihr Zeugnis per E-Mail oder als Kopie per Post nach vorheriger Absprache einfach zu.
Wichtig
Ich benötige Ihre vollständigen Unterlagen um für Sie tätig werden zu können!
Bitte nehmen Sie zeitig mit mir Kontakt auf, da die Bearbeitungszeit je nach Arbeitsaufkommen 7 – 21 Arbeitstage betragen kann.
Gerne können Sie vorab den Termin der Fertigstellung erfragen.
Bearbeitungsmöglichkeiten
Analyse
Korrektur
Optimierung
Erstellung
Hinweis
Die Kosten für die Zeugnisanalyse und weiterführende Schreiben können Sie als Werbungskosten steuermindernd geltend machen.
Die Kosten richten sich nach der Seitenanzahl und dem Arbeitsauftrag.
Sie betragen zumeist zwischen 125 und 200 Euro.
Gerne teile ich Ihnen vorab die Kosten mit.
Ich sende Ihnen Ihr Arbeitszeugnis sowie die Rechnung als PDF zu.
Die Zusendung per Post ist als Einschreiben möglich.
Die Preise richten sich nach den aktuellen Postgebühren.